General terms and conditions
KNOOF upcycling Gmbh
Frankring 18d
22359 Hamburg
Tel.: +49 (0)151 40 04 28 91
Allgemeines
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Die nachstehenden Bedingungen gelten für jeden Auftrag. Andere Bedingungen sind für uns, den Lieferanten nur dann bindend, wenn diese schriftlich anerkannt wurden. Die Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten auch dann nicht, selbst wenn der Lieferant diesen nicht ausdrücklich widersprochen hat.
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Mit Auftragserteilung erkennt der Auftraggeber die Verkaufs- und Lieferbedingungen des Lieferanten als verbindlich an.
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Mit unten aufgeführten Verkaufs- und Lieferbedingungen treten bisherige Bedingungen außer Kraft.
Lieferbedingungen
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Bei Sonderanfertigungen behält sich der Lieferant das Recht einer Mehr- oder Minderlieferung und entsprechender Berücksichtigung bei der Berechnung bis zu 10% vor.
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Vorarbeiten: Datenbearbeitung, Skizzen, Entwürfe, Probedrucke, Muster, Proofs, Kosten der Filmerstellung und Kommunikationsaufwand werden berechnet, auch wenn der Auftrag letztendlich nicht erteilt wurde.
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Die Lieferung erfolgt gegebenenfalls im Interesse einer beschleunigten Erledigung in Teilmengen. Die vereinbarte Lieferzeit wird nach Möglichkeit eingehalten, jedoch sind Schadenersatzansprüche wegen verspäteter Lieferungen ausgeschlossen, soweit diese nicht vom Lieferanten verschuldet wurden (z.B. aufgrund von Streik, Krieg, Aussperrung, behördlichen Anordnungen, Materialausfall, Betriebsstörungen usw., auch wenn diese bei dem Lieferanten oder dessen Unterlieferanten auftreten). Unvorhergesehene und durch den Lieferanten nicht verschuldete Hindernisse entbinden den Lieferanten von der Lieferungsverpflichtung. Der Lieferant haftet nicht für daraus entstehende mittelbare oder unmittelbare Schäden. In diesem Fall verpflichtet sich der Lieferant, den Auftraggeber unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit der Leistung zu informieren und bereits erbrachte Gegenleistungen unverzüglich zu erstatten.
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Die Verwendung der Produkte erfolgt in Eigenverantwortung des Auftraggebers, für evtl. daraus entstehende Folgeschäden besteht seitens des Lieferanten Haftungsausschluss.
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Lieferungen gelten ab Werk, soweit nichts anderes vereinbart ist. Der Versand erfolgt auf Rechnung des Auftraggebers. Vom Zeitpunkt der Übergabe der Ware an den Spediteur, die Bahn, den Paketdienst oder einen sonstigen mit der Beförderung Beauftragten erfolgt der Versand auf Gefahr des Auftraggebers. Sofern der Auftraggeber keine besonderen Weisungen erteilt, übernimmt der Lieferant keine Verbindlichkeit für schnellsten oder billigsten Versand. Transportversicherungen werden vom Lieferanten nur auf ausdrückliche Anweisung und auf Kosten des Auftraggebers abgeschlossen.
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Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum des Verkäufers. Der Käufer kann die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr an Kunden veräußern. Der Käufer tritt damit die Forderung gegen den Dritten, der sich aus dem Verkauf ergibt, an den Lieferanten ab. Damit kann der Käufer die Forderung gegen den Dritten im eigenen Namen einziehen. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, die Abtretung der Forderung jederzeit gegen den Dritten zu offenbaren und die Forderung selbst geltend zu machen.
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Eine Änderung der Abnahme- und Zahlungspflicht tritt auch dann nicht ein, wenn die Ware wegen Verkehrsstörung irgendwelcher Art aufgehalten oder eingelagert werden musste.
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Bleibt der Auftraggeber, ohne zur Leistungsverweigerung berechtigt zu sein, mit einer Zahlung in Rückstand, so ist der Lieferant berechtigt, von weiterer Lieferung abzusehen und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu fordern.
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Beanstandungen sind dem Lieferanten spätestens 8 Tage nach Eingang der Sendung schriftlich mitzuteilen. Spätere Reklamationen können nicht anerkannt werden. Zu Recht beanstandete Waren sind dem Lieferanten zurückzusenden. Ersatz kann nur soweit verlangt werden, als noch Vorräte vorhanden sind. Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung bleibt dem Auftraggeber das Recht vorbehalten, zu mindern oder nach seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche, sind ausgeschlossen.
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Verpackungen werden, soweit keine andere Vereinbarung getroffen wurde, mit den tatsächlichen entstandenen Kosten weiterberechnet.
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Aus technischen, material- oder witterungsbedingten Gründen sind kleine Abweichungen hinsichtlich Format (Länge, Breite), Farbe, Gewicht, usw. unvermeidbar und müssen deshalb vorbehalten bleiben (auch z.B. bedingt durch Schrägverzug, Schrumpfung oder Faserzusammensetzung).
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Für Lichtechtheit, Veränderlichkeit und Abweichungen der Farben sowie die Beschaffenheit von Laminierung, Lackierung, Imprägnierung usw. haftet der Lieferant nur insoweit, als Mängel an Materialien vor deren Verwendung bei sachgemäßer Prüfung erkennbar waren. Diese Abweichungen können selbst bei Verwendung des gleichen Materials bei einem Druck bestehend aus mehreren Einzelteilen auftreten, als auch bei Vergleich zwischen An- und Auflagendrucken.
Zahlungsbedingungen
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Bei der Rechnungsstellung wird in jedem Fall der zum Zeitpunkt der Lieferung oder Leistung gesetzlich geltende Mehrwertsteuersatz berechnet.
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Soweit nicht anders vereinbart, sind die Rechnungsbeträge innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum rein netto, ohne Abzug fällig. Der Auftraggeber hat das Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder durch den Lieferanten anerkannt sind bzw. nicht bestritten werden. Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur ausgeübt werden, wenn der Gegenanspruch auf dem selben Vertragsverhältnis beruht.
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Bei neuen Geschäftsverbindungen oder in besonderen Fällen (z.B. bei Bonitätsmangel) kann Vorauszahlung verlangt werden.
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Bei größeren Aufträgen sind Vorauszahlungen oder Teilzahlungen nach Projektfortschritt nach getroffener Vereinbarung zu leisten.
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Bei Zielüberschreitungen werden Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB berechnet. Der Auftraggeber gerät, ohne dass eine Mahnung notwendig wäre, spätestens mit Ablauf des 30. Tages nach Rechnungsdatum in Verzug.
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Gerät der Auftraggeber mit einer Zahlung in Verzug, so steht dem Lieferanten das Recht zu, sofortige Zahlung aller offenen, auch der noch nicht fälligen Rechnungen zu verlangen. Er tritt dem Lieferanten bereits mit Eintreten dieses Verzuges alle Forderungen (gegen Endkunden/Versicherungen oder Dritte) in Höhe der entsprechenden Rechnungsbeträge ab. Der Lieferant nimmt die Abtretung an und ist im Fall des Verzuges durch den Auftraggeber zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Der Auftraggeber ist verpflichtet dem Lieferanten hierfür erforderliche Nachweise, Unterlagen und Auskünfte zugänglich zu machen. Außerdem hat der Lieferant das Recht, die Weiterarbeit an den laufenden Aufträgen des Auftraggebers einzustellen.
Rechnungsversand
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Der Rechnungsversand wird ab 2025 nur noch per E-Rechnung erfolgen. Der Kunde stimmt zu, dass er Rechnungen elektronisch erhält.
Urheberrecht und Verwahrungspflichten
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Für die Prüfung des Rechts der Vervielfältigung aller Druckvorlagen ist der Auftraggeber allein verantwortlich, soweit die Druckvorlagen von ihm zur Verfügung gestellt wurden. Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Lieferanten von allen Forderungen Dritter freizustellen, sofern diese Ansprüche urheberrechtlicher Art gegen den Lieferanten aufgrund von vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Druckvorlagen geltend machen. Das Urheberrecht und das Recht zur Vervielfältigung in jeglichem Verfahren und zu jeglichem Verwendungszweck an eigenen Skizzen, Entwürfen, Probedrucken, Mustern, Proofs, Originalen, Filmen und dergleichen verbleibt beim Lieferanten. Einer anderen Regelung muss der Lieferant ausdrücklich und schriftlich zustimmen.
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Vorlagen, Filme, Rohstoffe, Muster und andere der Wiederverwendung dienenden Gegenstände bleiben im Eigentum des Lieferanten. Die Verwahrung erfolgt nur nach vorheriger Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über den Auslieferungstermin hinaus. Der Lieferant haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Sonstige Bestimmungen
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Mündliche Abmachungen bedürfen zu ihrer Verbindlichkeit schriftlicher Bestätigung.
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Bestellungen des Auftraggebers, als auch nachträgliche Änderungen dazu, sollen nach Möglichkeit in Schriftform erfolgen. Für mündlich erteilte Aufträge/Änderungen übernimmt der Lieferant keine Haftung auf Richtigkeit der Ausführung.
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Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten einschließlich Urkunden- und Wechselprozessen ist Hamburg.
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Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt rückwirkend eine inhaltlich möglichst gleiche Regelung, die dem Zweck der gewollten Regelung am nächsten kommt.
Verkaufs- und Lieferbedingungen
Stand Januar 2020